Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Stuttgart, auf der Talstraße / Wangener Str., Richtung B 10 missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage TRAFFIPHOT III und Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung
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