Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Stuttgart, auf der Talstraße / Wangener Straße, Richtung B 10 missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät TRAFFIPHOT III und Foto  dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Anhörung

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