Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, km 105,7, Gem. Dennheritz, Fahrtrichtung Dresden – Aachen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES8.0 wurden 110 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Vordruck Anhörung
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