Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Koblenz-Metternich, L 52, km 1,1, Höhe Reithalle, FR BAB 61 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 99 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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