Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 74613, Öhringen-Unterhorn, Neustadter Str. geg. 101, Rtg. Ortsmitte ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 46 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Öhringen übersandt.
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