Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79232, March-Holzhausen, Buchheimer Straße, Höhe Am Berg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto 71 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald übersandte Vordruck Anhörung
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