Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, Remagener Straße, Höhe Überführung Meckenheimer Straße, FR Süden mit 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Messung mit Vitronic Enforcement Trailer PoliScan Speed in dokumentierte mit Foto 93 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Vordruck Anhörung
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