Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Heiligenroth, Gem. Heiligenroth, auf der BAB 3, bei km 88,070, FR Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 128 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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