In Lübz, B 191, Höhe Nettomarkt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h ( PKW mit Anhänger ) überschritten. Gemessen wurden 78 km/h mit Lichtmessverfahren, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Vordruck Anhörung
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