Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuenstein, auf der BAB 6, km 669,150, Mannheim- Nürnberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 144 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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