Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niederaula, auf der A 7, in Höhe km 525,990, Fulda – Kassel begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 127 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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