In Hamburg, Jahnring ggü. 21 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 77 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörungsbogen

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