Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 5043, L 25, Abs. 070, km 0,053, Abzweig Bündigershof, FR Grünow die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 39 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 mit Messfoto ergab 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uckermark übersandte Formular Anhörung

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