Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Magdeburg, B 189, Magdeburger Ring, Auffahrt Ebendorfer Chaussee, Ri. Stendal wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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