Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Moers, auf der A 42, Kamp-Lintfort, FR A 57 – Köln außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandte Vordruck Anhörung
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