Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Frontfoto..
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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