Mit 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in Porta-Westfalica, BAB 2, km 285,800, FR Dortmund außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: PoliScan mit Foto ergab 144 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung

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