Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rodalben, Gemarkung Rodalben, L 482, Übergang Felsenwanderweg, FR Pirmasens die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 74 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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