Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Wesel, Auedamm, FR Römerwardt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 74 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 330 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Wesel übersandt.

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