in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, Höhe km 334,0, FR Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 146 km/h, bei zulässigen 130 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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