In 62353, Düren, B 56, Abs. 27,2, km 0,9, Zufahrt “Tabenden” wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden 101 km/h mit Einseitensensor ES8.0 bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Vordruck Anhörung

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