Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Wedemark, auf der BAB 52, bei km 0,061, Richtung Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 101 km/h , bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.

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