Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der Glinder Straße, Ecke Schlangen Koppel wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 74 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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