Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, B 38a, Will-Sohl-Straße, Ri. Feudenheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 70 km/h. Durch Messung mit PoliScan Speed wurden 99 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Formular Anhörung

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