Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Montabaur, BAB 3, km 86,8, Gem. Montabaur, FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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