Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 12487, Berlin, Nk, auf der BAB 113, Kilometer 16, Ri. stadtauswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 115 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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