Auf der BAB 14, zw. LG Brandenburg und BAB 24 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren ergab 108 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung
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