Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 24, aus Richtung Berlin mit 44 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 144 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von übersandt.

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