Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 31141, Hildesheim, Am Kreuzfeld, Ecke Mendelssohnstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgerät Riegl FG21P ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 77 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandte Formular Anhörung

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