Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75175, Pforzheim, auf der Hauptstraße, i.H. Schule, FR St.-Georgen-Steige die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 52 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Pforzheim übersandte Anhörung

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