Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252
begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 37 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 117 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Anhörung

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