Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Fahrtrichtung Karlsruhe-München wurde der erforderliche Abstand von 53,70 m bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und somit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2. 3 D Messung
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Anhörungsbogen von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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