Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Papendorf-Aschendorf, auf der Oldenburger Str., L 62, im Abschnitt 60, Station 2,5, Fahrtrichtung Neulehe die erlaubten Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage Multanova mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 111 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland

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