Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Düsseldorf, auf der Bundesautobahn 44, in Fahrtrichtung Mönchengladbach, mittlere Fahrspur, bei km 91,45 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 126 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.

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