In 16816, Neuruppin, auf der Bechliner Chaussee, B 167, AP 014 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S330 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin übersandte Anhörung
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