Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Göringen, Stadt, Göringen, auf der B 81, Abschn. 040, Ri. Magdeburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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