Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Leer, auf der Feldstraße, Höhe Nr. 64, Richtung Logabirum ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandt.
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