Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Stadthagen-Bruchhof, auf der B 65, Bückeburger Straße, FR Stadthagen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: speedophot RADAR ergab 84 km/h
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg übersandte Anhörung
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