Der nötig Sicherheitsabstand wurde in Gärtringen auf der BAB 81, km 603,2, Fahrtrichtung Stuttgart-Singen nicht eingehalten. Am 21.12.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 24,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Beweismittel: Messprotokoll VKS 3.2 3D

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.