Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, auf der BAB 30, RF Rheine, km 68,290, AB 90-1,735 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ESO ES3.0 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 126 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Osnabrück übersandte Anhörung
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