Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 79331, Gemarkung Teningen, L 104, zw. Abzw. Riegel u. Kreisverkehr Rohrlache. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 87 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen übersandte Vordruck Anhörung
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