Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, im Abschnitt 200, Richtung Berlin ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 84 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic – PoliScan und Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.

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