Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 14.12.2015 in Genthin, Stadt, auf der B 107, Abschnitt 006, km 3,400, Höhe Johanniterhaus, Pflegeheim, Ri. Genthin um 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde festgestellt. Gemessen wurden 101 km/h. Beweismittel: Radarmessund, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.
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Bußgeldverfahren wurde wegen Geschwindigkeitsverstoß in Genthin, Stadt, auf der B 107 eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg