Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westhausen, auf der B 29, Bohlerstr. aus FR Aalen mit 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 dokumentierte mit Foto 87 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis übersandte Vordruck Anhörung
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