Am 25.04.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Eberstadt, auf der BAB 81, km 532,400, Würzburg-Stuttgart
um 56 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät, PoliScan Speed 176 km/h. Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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