Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dresden, auf der Flensburger Straße, in Höhe Nr. 104, aus Richtung Landstraße, in Ri. Am Urnenfeld um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec digital, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden
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