Rotlichtverstoß wurde am 13.09.2015  in Münster, Weseler Straße, Geiststraße begangen. Messgerät: Rotlichtüberwachunganalge, Beweismittel: Foto, Zeugenaussage.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG,1 32 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster

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