Der Rotlichtverstoß in 72160, Horb am Neckar, Rottweiler Straße, Höhe Einm. Rauher Grund wurde mittels Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Horb übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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