Der Rotlichtverstoß in Bremen, Stresemannstr. / Steubenstraße, Ri. stadtauswärts wurde mittels Messgerät TPH III mit Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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