Rotlichtverstoß wurde in Dresden, Bautzener Str. landeinwärts, Einmündung Löwenstraße begangen. Beweismittel: Messung mit GATSO digital mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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